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Die Schweiz erweitert den automatischen Informationsaustausch (AIA) auf Kryptowerte – was bedeutet das?

20. Februar 2025

Dr. Simon Lang

Die Schweiz erweitert den automatischen Informationsaustausch (AIA) auf Kryptowerte – was bedeutet das?


Am 19. Februar 2025 hat der Bundesrat die Botschaft für eine bedeutende Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) verabschiedet. Neben der Aktualisierung des bestehenden AIA-Standards für Finanzkonten wird ab dem 1. Januar 2026 der AIA auch auf Kryptowerte erweitert. Dieser Schritt ist eine direkte Umsetzung des neuen OECD-Melderahmens für Kryptowerte (MRK) und soll die Steuertransparenz auch bei Kryptowerten sicherstellen. Doch welche Konsequenzen hat das konkret?


1. Krypto-Anbieter müssen Steuerdaten melden


Bisher lag der Fokus des AIA auf Bankkonten und Wertpapierdepots. Doch mit der zunehmenden Bedeutung von Kryptowährungen erweiterte die OECD den AIA auf Kryptowerte.


Neu werden auch Anbieter von Kryptodienstleistungen (z. B. Krypto-Börsen, Wallet-Provider und Broker) verpflichtet, das Steuerdomizil ihrer Kunden abzuklären und steuerrelevante Daten für meldepflichtige Kundenbeziehungen zu erfassen und an die Schweizer Steuerbehörden zu melden. Diese Informationen werden anschliessend von der Schweiz mit den Steuerbehörden der Partnerstaaten ausgetauscht.


Die Meldepflicht umfasst:


  • Identitätsdaten der Kunden (Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer)

  • Informationen zu Transaktionen mit Kryptowährungen, einschliesslich Käufe, Verkäufe, Umtausch und Transfers


2. Aktualisierung des AIA für Finanzkonten


Neben der Integration von Kryptowerte-Transaktionen werden auch die bestehenden AIA-Regelungen für Finanzkonten aktualisiert. Insbesondere werden:


  • Meldepflichten erweitert,

  • Ausnahmeregelungen für gemeinnützige Organisationen, E-Geld-Konten und Kapitaleinzahlungskonten präzisiert.


3. Strengere Sanktionen bei Verstössen


Die Schweiz verschärft zudem die Sanktionen für Verstösse gegen Melde- und Sorgfaltspflichten. Künftig wird nicht nur vorsätzliches, sondern auch fahrlässiges Fehlverhalten bestraft. Das bedeutet: Auch Unternehmen oder Einzelpersonen, die versehentlich gegen Meldepflichten verstossen, können belangt werden.


4. Flexibilisierung der AIA-Partnerstaaten


Um die Schweiz schneller an internationale Entwicklungen anzupassen, wird die Kompetenz zur Aufnahme neuer AIA-Partnerstaaten vom Parlament auf den Bundesrat übertragen. Das erleichtert die Anpassung an globale Standards und hält die Schweiz wettbewerbsfähig.


5. Zeitplan der Umsetzung:


  • 2025: Gesetzliche Grundlagen werden voraussichtlich verabschiedet

  • 1. Januar 2026: Voraussichtliches Inkrafttreten des AIA für Kryptowerte

  • 2027: Erster Datenaustausch mit Partnerstaaten


Mit diesen Änderungen werden Kryptowerte neu in Bezug auf die Meldepflichten unter dem AIA den traditionellen Finanzanlagen gleichgestellt und reine Krypto-Anbieter den gleichen Compliance-, Dokumentations- und Meldepflichten unterstellt, wie traditionelle Finanzinstitute.


Bei Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

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